Selbst wir müssen uns an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) halten!


Auch wenn wir ein ab 18 Forum sind, haben wir uns an den JMStV zu halten und als Boardeigentümer haften wir für jegliche Verfehlungen innerhalb unseres Boards, auch wenn diese nicht von uns, sondern von unseren Usern getroffen werden.
Unter §23 ist ein Verstoß gegen des JMStV mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Da wir hier damit aufmerksam machen, ist eine Fahrlässigkeit nicht gegeben, was uns durchaus bewusst ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass jedoch nicht nur wir uns bei Verstoß strafbar machen, sondern auch ihr selber, sprich ihr tragt eine Teilschuld in dem Fall.

Zu dieser Verantwortung gehört, dass keine Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, die im §4 des JMStV aufgezählt werden. Aus diesem Grunde ist unser Board, das nur für User ab 18 und darüber ist, für Gäste gesperrt und aus diesem Grund verlangen wir auch eine schriftliche Bestätigung des Alters, bevor wir den User für unser Forum komplett freischalten. Sollte also jemand uns in dieser Hinsicht belügen und ist noch unter 18, fällt damit in das Jugendschutzgesetz noch mit rein, begeht er nicht nur eine Straftat, sondern lässt auch uns eine Straftat begehen.

Folgende 'unzulässige Angebote' dürfen in keinem Fall für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden!
Eine genauere Definition findet sich unter §4 des JMStV Absatz 1-2 wieder,
sowie in den Ordnungswidrigkeiten unter §24 des JMStV aufgelistet

  • Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen gemäß des §86 des StGB
  • Kennzeichen von verfassungswidriger Organisationen gemäß des §86a des StGB
  • Inhalte, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung anstacheln, sowie gegen nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppen gehen. Ebenso Aufforderungen sowohl zu Gewaltmaßnahmen, als auch zu Willkürmaßnahmen gegen Gruppen, die durch ihr Volkstum bestimmt werden oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, dass Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder gar verleumdet wird.
  • Handlungen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen wurde gemäß §6 Absatz 1 und §7 Absatz 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu leugnen, stören oder zu verharmlosen.
  • Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art zu schildern, dass eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeit ausgedrückt wird oder dass das Grausame oder Unmenschliche dieses Vorgangs die Menschenwürde verletzt.
  • Anleitungen, die zu einer rechtswidrigen Tat dienen, wie in §126 Absatz 1 des StGB
  • Kriegsverherrlichungen in jeder Art und Weise
  • Verstöße gegen die Menschenwürde, durch Darstellungen sterbender Menschen oder jener, die körperlicher oder seelischer Leiden ausgesetzt wurden / sind.
  • Unnatürliche Haltungen von Kindern und Jugendlichen in geschlechtsbetonter Körperhaltung
  • Pornografie, welche Gewalttätigkeiten, sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren als Inhalt hat.
  • alles, was in den Teilen B und D der Liste des §18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen ist oder damit ganz oder im Wesentlichem Inhaltsgleich ist.

Ebenso sind Angebote unzulässig,

  • wenn sie in sonstiger Art und Weise pornografischer Natur sind (auch einfache Pornografie(*) nach §184 Absatz 1 Nummer 1 des StGB fällt darunter).
  • in der Liste der Teile A und C des §18 des Jugendschutzgesetzes aufgenommen sind oder damit ganz oder im Wesentlichen Inhaltsgleich sind.
  • wenn sie dazu geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder / und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu behindern.

Der Anbieter kann Angebote, die dazu geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder / und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, in sofern verbreiten oder veröffentlichen, wenn er diese für Kinder und Jugendliche der jeweiligen Alterstufen unzugänglich macht.
Hierbei hat er auf technische Möglichkeiten oder ähnliche Mittel zurück zu greifen, die das Lesen oder Betrachten des Angebotes für Kinder und Jugendliche unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Ein Beispiel für eine solche technische Möglichkeit kann ein Jugendschutzprogramm sein, welches nach §11 des JMStV, durch Kommission für Jugendmedienschutz bewilligt wurde.

Ebenso gilt, dass der Anbieter ein solches Angebot zu kennzeichnen hat und deutlich auf diese Kennzeichnung hinweist.

Daher der Hinweis: Harad-Waith ist ein 18+ Board! Dies bedeutet, dass keine Spieler im Alter von 17 Jahren oder darunter an diesem Forum teilnehmen dürfen! Wird gegen diese Regel verstoßen, behält sich die Administration vor, den User sofort aus dem Board zu entfernen und den Zutritt in Zukunft nicht mehr zu genehmigen.

Ebenso verlangen wir eine Altersbestätigung des Users und weisen noch einmal darauf hin: Sollte der User bei dieser Altersbestätigung eine Falschaussage treffen, hat dies zur Konsequenz, dass er des Boards umgehend verwiesen wird, sowie für weitere Versuche der Anmeldung gesperrt.

Näheres zu der Regelung findet ihr auch hier: 18+, sowie in den Regeln


Auch wenn der Off-Topic-Bereich für Gäste gesperrt ist, gelten folgende Regeln:
  • jegliche Gewaltdarstellung ist verboten
  • "einfache" als auch "harte" Pornographie hat in diesem Bereich nichts zu suchen
  • Verzichtet auf jegliche Verherrlichung von jugendgefährdender Handlungen (Drogenkonsum, Alkoholkonsum, sexuelle Praktiken etc.)
  • wendet euch umgehend an das Team, sollten euch solche Beiträge ins Auge fallen.

Konsequenzen bei Missachtung:
  • Der betreffende Beitrag wird von einem Teammitglied mit einem Vermerk umgehend gelöscht/editiert und der Autor dieses Beitrages bekommt eine erste Verwarnung
  • Bei dreifacher Zuwiderhandlung (drei Verwarnungen) wird der Autor des Forums verwiesen, sowie für eine bestimmte Zeit gesperrt.
  • Sollte der Autor nach Aufhebung der Sperre wieder die diese Punkte Missachten wird sein Account für immer gesperrt, ein erneutes Anmelden im Forum gilt damit als verboten.


(*)Einfache Pornografie:
Unter dem Begriff 'einfache Pornografie' versteht der Gesetzgeber solche Schriften, deren Inhalt auf die Erregung des sexuellen Reizes beim Betrachter abzielt und dabei die Grenzen des in der allgemeinen Gesellschaft sexuellen Anstandes eindeutig überschreitet.


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