Selbst wir müssen uns an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) halten! Auch wenn wir ein ab 18 Forum sind, haben wir uns an den JMStV zu halten und als Boardeigentümer haften wir für jegliche Verfehlungen innerhalb unseres Boards, auch wenn diese nicht von uns, sondern von unseren Usern getroffen werden. Unter §23 ist ein Verstoß gegen des JMStV mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Da wir hier damit aufmerksam machen, ist eine Fahrlässigkeit nicht gegeben, was uns durchaus bewusst ist. Wir möchten darauf hinweisen, dass jedoch nicht nur wir uns bei Verstoß strafbar machen, sondern auch ihr selber, sprich ihr tragt eine Teilschuld in dem Fall. Zu dieser Verantwortung gehört, dass keine Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, die im §4 des JMStV aufgezählt werden. Aus diesem Grunde ist unser Board, das nur für User ab 18 und darüber ist, für Gäste gesperrt und aus diesem Grund verlangen wir auch eine schriftliche Bestätigung des Alters, bevor wir den User für unser Forum komplett freischalten. Sollte also jemand uns in dieser Hinsicht belügen und ist noch unter 18, fällt damit in das Jugendschutzgesetz noch mit rein, begeht er nicht nur eine Straftat, sondern lässt auch uns eine Straftat begehen. Folgende 'unzulässige Angebote' dürfen in keinem Fall für Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden! Eine genauere Definition findet sich unter §4 des JMStV Absatz 1-2 wieder, sowie in den Ordnungswidrigkeiten unter §24 des JMStV aufgelistet
Ebenso sind Angebote unzulässig,
Der Anbieter kann Angebote, die dazu geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder / und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, in sofern verbreiten oder veröffentlichen, wenn er diese für Kinder und Jugendliche der jeweiligen Alterstufen unzugänglich macht. Hierbei hat er auf technische Möglichkeiten oder ähnliche Mittel zurück zu greifen, die das Lesen oder Betrachten des Angebotes für Kinder und Jugendliche unmöglich machen oder wesentlich erschweren. Ein Beispiel für eine solche technische Möglichkeit kann ein Jugendschutzprogramm sein, welches nach §11 des JMStV, durch Kommission für Jugendmedienschutz bewilligt wurde. Ebenso gilt, dass der Anbieter ein solches Angebot zu kennzeichnen hat und deutlich auf diese Kennzeichnung hinweist. Daher der Hinweis: Harad-Waith ist ein 18+ Board! Dies bedeutet, dass keine Spieler im Alter von 17 Jahren oder darunter an diesem Forum teilnehmen dürfen! Wird gegen diese Regel verstoßen, behält sich die Administration vor, den User sofort aus dem Board zu entfernen und den Zutritt in Zukunft nicht mehr zu genehmigen. Ebenso verlangen wir eine Altersbestätigung des Users und weisen noch einmal darauf hin: Sollte der User bei dieser Altersbestätigung eine Falschaussage treffen, hat dies zur Konsequenz, dass er des Boards umgehend verwiesen wird, sowie für weitere Versuche der Anmeldung gesperrt. Näheres zu der Regelung findet ihr auch hier: 18+, sowie in den Regeln Auch wenn der Off-Topic-Bereich für Gäste gesperrt ist, gelten folgende Regeln:
Konsequenzen bei Missachtung:
(*)Einfache Pornografie: Unter dem Begriff 'einfache Pornografie' versteht der Gesetzgeber solche Schriften, deren Inhalt auf die Erregung des sexuellen Reizes beim Betrachter abzielt und dabei die Grenzen des in der allgemeinen Gesellschaft sexuellen Anstandes eindeutig überschreitet. |